Ulrike Bitterling-Neumann

Rechtsanwältin Ulrike Bitterling-Neumann

Spezialistin und Verfahrensbeistand

Einblick:
Ehe- und Familienrecht, Verfahrenspflegschaften

„Trotz aller Konflikte ist bei Auflösung des Familienverbundes das höchste Gut, die Belange der Kinder im Blick zu behalten.“

Ausblick:
mit Weitblick

Rückblick:
1980 Zulassung als Rechtsanwältin
1984 – 2019 eigene Kanzlei in Seelze OT Letter
1999 Fachanwältin für Familienrecht
seit 1999 tätig als Verfahrenspflegerin bzw. Verfahrensbeiständin
2019 Ergänzungspflegerin
2019 in Bürogemeinschaft mit der kanzlei NEUES HAUS