Einblick:
Ehe- und Familienrecht, Verfahrenspflegschaften
„Trotz aller Konflikte ist bei Auflösung des Familienverbundes das höchste Gut, die Belange der Kinder im Blick zu behalten.“
Ausblick:
mit Weitblick
Rückblick:
1980 Zulassung als Rechtsanwältin
1984 – 2019 eigene Kanzlei in Seelze OT Letter
1999 Fachanwältin für Familienrecht
seit 1999 tätig als Verfahrenspflegerin bzw. Verfahrensbeiständin
2019 Ergänzungspflegerin
2019 in Bürogemeinschaft mit der kanzlei NEUES HAUS