Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Heike Elbrecht
Wir stehen Eigentümern und Verwaltungen von Wohnungseigentum für die Beratung sowie für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Im Unterschied zu einem Notar, der verpflichtet ist, neutral und unabhängig die Interessen aller Beteiligten an einem Beurkundungsvorgang zu wahren, vertritt der Rechtsanwalt einseitig die Interessen seines Mandanten.
Wohnungseigentumsrecht
- Beratung in allen wohnungseigentumrechtlichen Angelegenheiten, Verwalterberatung
- Prüfung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Prüfung von Beschlussvorlagen und getroffenen Beschlüssen, Beschlussanfechtungen
- Prüfung/Anfechtung der Jahreshausgeldabrechnung
Immobilienrecht
- Überprüfung von Verträgen, wie bspw. Kaufverträgen und sonstigen Übertragungsverträgen
- Geltendmachung oder Abwehr von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen sowie deren Durchsetzung
Mietrecht
- Beratung bei Vertragsgestaltungen, Vertragsabschlüssen, Untervermietungen
- Prüfung und Geltendmachung von Mängeln, Mängelbeseitigungs- und Mietminderungsansprüchen
- Geltendmachung von Mietzinsrückständen und ggf. Durchführung der erforderlichen Zwangsvollstreckung
- Geltendmachung und Durchsetzung von Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüchen
- Vermieterkündigungen – Mieterkündigungen, Mietaufhebungsverträge
- Räumungs- und Herausgabeklageverfahren einschließlich der Räumungsvollstreckung
- Überprüfung und Gestaltung von Gewerberaummietverträgen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen