Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Piet Diepholz

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen alleine oder mit mehreren Gründen oder sie wollen ein Betrieb übernehmen ... dann unterstütze ich Sie von der Idee bis zur vollständigen Gründung während des gesamten Prozesses. Ich berate Sie über die verschiedenen in Betracht kommenden Gesellschaftsformen und kläre sie über die Voraussetzung und insbesondere die Risiken und Haftung auf. Gleiches gilt auch, wenn Sie eine Firma oder ein Unternehmen im Rahmen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB übernehmen wollen.

  • GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG = offene Handelsgesellschaft
  • KG = Kommanditgesellschaft
  • GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • GmbH & Co. KG
  • Aktiengesellschaft
  • stille Gesellschaft ( Beteiligung an einem Unternehmen, ohne dass sie nach außen in Erscheinung treten)
  • Betriebsübergang

Selbstverständlich gestalte ich für Sie auch alle hierfür relevanten Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen etc.